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   VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 1614/95   

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https://dejure.org/1997,9733
VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 1614/95 (https://dejure.org/1997,9733)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.01.1997 - 6 UE 1614/95 (https://dejure.org/1997,9733)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 6 UE 1614/95 (https://dejure.org/1997,9733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 3 S 1 GG
    Erteilung eines Prädikats für einen Film durch die Filmbewertungsstelle - Bewertungsspielraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1426
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 1614/95
    Außerdem ist nachprüfbar, ob fachlich nicht vertretbare Einschätzungen vorgenommen worden sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 ff., 55).

    Es müßte eigene Bewertungskriterien entwickeln und an die Stelle derjenigen der Prüfer setzen (BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 ff., 50 ff.).

    Nur sie sind in der Lage, bei ihrem wertenden Urteil von Einschätzungen und Erfahrungen auszugehen, die sie im Laufe ihrer Bewertungspraxis entwickelt haben und allgemein anwenden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. April 1991, a.a.O., Seite 51).

  • VGH Hessen, 13.06.1967 - OS II 69/66
    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 1614/95
    Er hat zutreffend darauf hingewiesen, das Bundesverwaltungsgericht habe seine Auffassung von der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit von Entscheidungen der Filmbewertungsstelle nicht aufrechterhalten, denn es habe die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Hess. VGH vom 13. Juni 1967 - OS II 69/66 - zurückgewiesen, weil dieses dem Revisionsurteil vom 28. Januar 1966 Rechnung trage.

    Der 2. Senat ist zu dem Schluß gekommen: "Bei der Nachprüfung ist das Gericht darauf beschränkt festzustellen, ob bei der Anwendung der unbestimmten Gesetzesbegriffe unter Berücksichtigung der objektivierten, eigenverantwortlich gesetzten filmkünstlerischen Bewertungsmaßstäbe die Grenzen des Beurteilungsvermögens eingehalten wurden" (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 13. Juni 1967 - OS II 69/66 -, Seite 33 des amtlichen Umdrucks, dazu Hess. VGH, Urteil vom 22. Oktober 1985, a.a.O., Seite 1439).

  • VGH Hessen, 22.10.1985 - IX OE 44/80
    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 1614/95
    Zu prüfen ist daher, ob die wesentlichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob die Ausschüsse den Sachverhalt zutreffend ermittelt haben, ob sie von zutreffenden tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen sind, ob sie allgemeine Begutachtungsregeln und das Gleichheitsgebot beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt haben (vgl. zu allem Hess.VGH, Urteil vom 22. Oktober 1985 - IX OE 44/80 - NJW 1987, 1436 f.).

    Der 2. Senat ist zu dem Schluß gekommen: "Bei der Nachprüfung ist das Gericht darauf beschränkt festzustellen, ob bei der Anwendung der unbestimmten Gesetzesbegriffe unter Berücksichtigung der objektivierten, eigenverantwortlich gesetzten filmkünstlerischen Bewertungsmaßstäbe die Grenzen des Beurteilungsvermögens eingehalten wurden" (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 13. Juni 1967 - OS II 69/66 -, Seite 33 des amtlichen Umdrucks, dazu Hess. VGH, Urteil vom 22. Oktober 1985, a.a.O., Seite 1439).

  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 1614/95
    Insofern habe das Gericht in der bisher üblichen Weise darüber zu befinden, ob die Grenzen des Bewertungsspielraums verletzt worden seien, etwa weil der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sei, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze mißachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt habe (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, Seite 305 ff., 307 f.; Beschluß vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338, Seite 45 ff., 47 f.).
  • BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung einer Sperre für die Zulassung zur mündlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 1614/95
    Insofern habe das Gericht in der bisher üblichen Weise darüber zu befinden, ob die Grenzen des Bewertungsspielraums verletzt worden seien, etwa weil der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sei, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze mißachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt habe (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, Seite 305 ff., 307 f.; Beschluß vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338, Seite 45 ff., 47 f.).
  • BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64

    Erteilung eines Filmprädikates - Bewertung als Dokumentarfilm - Gerichtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 1614/95
    Der in einer über 30 Jahre zurückliegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vertretenen Auffassung, die Entscheidungen der Filmbewertungsstelle unterlägen in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1966 - 7 C 128.64 - BVerwGE 23, 194 ff., 200/201 = NJW 1966, 1286 ff., 1288) vermochte schon der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in dem zitierten Urteil vom 22. Oktober 1985 nicht zu folgen.
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